Gegen Barrieren kann man sich wehren! Rüstzeug für den Umgang mit öffentlichen Stellen
Barrierefreiheit von Apps und Websites öffentlicher Stellen ist ein Recht. Wir erklären, wie Sie ihr Recht in Anspruch nehmen können, stellen die neue Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz vor und berichten, wie der BSVH sich ihrer bedient, um gegen Barrieren vorzugehen.
Hinweise und Links
Öffentliche Stellen, also z.B. Behörden, sind verpflichtet auf ihren Websites eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu verlinken. Diese muss eine Feedback-Option beinhalten, mit der man Barrieren, die man auf der Website gefunden hat, melden kann. Üblicherweise ist das ein einfaches Formular. Sie brauchen hierzu kein Fachwissen. Folgende Punkte sollten Sie erwähnen:
- Betriebssystem, Browser und Screen Reader mit Versionsnummer
- Seite, auf der man die Barriere gefunden hat. (Am besten die Webadresse aus der Adressleiste des Browsers kopieren.)
- Beschreibung der Barriere(n), also z.B. Grafik ohne Alternativtext, Schalter ohne Beschriftung, Kontrast nicht ausreichend.
Wir empfehlen, den Text in einem Editor wie MS Word vorzubereiten und zu speichern. Durch das Erstelldatum weiß man immer, wie lang die Meldung her ist. In Hamburg beträgt die Frist für eine Reaktion zwei Wochen. Bis dahin muss die Barriere nicht behoben sein, aber die betreffende Stelle muss sich zur Meldung äußern. Geschieht das nicht oder ist die Rückmeldung unbefriedigend, können Sie ohne Weiteres die Schlichtungsstelle einschalten. Diese wird mit der betreffenden Stelle Kontakt aufnehmen und ggf. vermitteln. Hier der Link zur Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung/ Es gibt eine Mailingliste, in der sich Menschen, die Barrieren melden wollen oder schon Erfahrung damit haben, austauschen können. In die Mailingliste können Sie sich eintragen unter: https://www.iscb.de/barrieren-melden.php